Die elektrische Zigarette und die E-Liquids werden nun von Seiten der EU in der TRL (Tabakrichtlinie) reguliert. Dies schien die einzige Alternative zur Regulierung als Arzneimittel zu sein, die einen schnellen (Vertriebs-)Tod mit sich geführt hätte. Denn als Arzneimittel hätte die elektrische Zigarette ein teures und zeitaufwändiges Zulassungsverfahren durchlaufen müssen.
Mit der Regulierung in der Tabakrichtlinie bleibt der E-Zigarette dies glücklicherweise erspart! Dennoch hat die Nachricht in der Community für zornige Reaktionen gesorgt. Aber warum denn? Besser reguliert auf dem Markt, als gar nicht auf dem Markt!
Diese Aussage mag zutreffen, wenn die Regulierung Sinn ergeben würde. Warum aber ist es sinnvoll, ein Produkt in der TRL zu regulieren, wenn es noch nicht einmal ein Tabakprodukt ist? Warum ist es sinnvoll, Nikotinliquids nur noch in Flaschen mit maximal 10 ml Inhalt zu erlauben? Warum ist es sinnvoll, den Nikotingehalt auf einen Wert zu begrenzen, der zwar vermutlich den meisten Nutzern der E-Zigarette reichen wird, aber eben nicht allen?
Es scheint tatsächlich, dass weniger die Regulierung selbst die Nutzer verärgert, sondern die Grundlage, auf welcher die Regulierung basiert. Konnte oder wollte doch bisher keiner der Beteiligten in der EU-Kommission erläutern, warum diese Regulierung in der aktuellen Form stattgefunden hat.
Warum die TRL? Eigentlich müsste für die E-Zigarette eine eigene Produktgruppe geschaffen werden. Für die meisten Nutzer der E-Zigarette ist sie als Alternative zur Tabakzigarette in erster Linie ein Genussmittel. Genussmittel haben nicht den Anspruch gesund zu sein – sind sie auch nicht. Ebensowenig hat die elektrische Zigarette den Anspruch gesund zu sein.